Was können wir sonst für Sie tun ?

Neben der Vergabe zentraler Vollmachten sollten im Rahmen der persönlichen Vorsorge weitere wichtige, artverwandte Themen geklärt werden. Kommen die von Ihnen vergebenen Vollmachten beispielsweise deshalb zum Tragen, weil Sie zum Pflegefall geworden sind, sollten Sie aus Gründen des Vermögensschutzes eine ergänzende Absicherung zur unzureichenden, gesetzlichen Pflegepflichtversicherung getroffen haben.

Im Rahmen eines Sterbegeldes bzw. einer sogenannten Bestattungsvorsoge können Sie ferner auch die im Rahmen der Bestattung anfallenden Kosten schon heute übernehmen, um hierdurch die Familie später zu entlasten. 

 

Zusätzlich sollten Sie erbrechtliche Gesichtspunkte testamentarisch regeln oder Vermögen frühzeitig durch Schenkung an nachfolgende Generationen übertragen. Bei der professionellen Verfassung dieser Regelungen unterstützt Sie unser Partner, die Rechtsanwaltskanzlei Storz Werner Kollegen, gerne.

 

 

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