VorsorgeDirekt - Wir schaffen Lösungen für Ihre Vorsorgefragen !

Unsere Dienstleistung ?

 

Die Abundia GmbH erstellt im Rahmen Ihres Projekts Vorsorgedirekt in enger Zusammenarbeit mit der Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Storz Werner Kollegen Vollmachten für Sie, die Ihre Bedürfnisse, Voraussetzungen und Wünsche 1:1 spiegelbildlich wiedergeben.

 

Unsere Vorgehensweise ?

 

In kostenfreien Vorträgen stellen wir Ihnen gerne sämtliche Informationen zu den unterschiedlichen Vollmachten, die Sie erstellen sollten, bereit.

Entscheiden Sie sich dann, Ihr "Vollmachtpaket" durch uns anfertigen zu lassen, nimmt ein  Vorsorgespezialist Ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche - gerne in Ihrer vertrauten Umgebung - auf. Diese Unterlagen werden nun an die Rechtsanwaltskanzlei Storz Werner Kollegen weitergeleitet, damit für Sie rechtskonforme Vollmachten erstellt werden können.

 

Warum sollten Sie unsere professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen ?

 

  • Ihre Vollmachten werden rechtskonform erstellt, d.h. Fehler, welche die Gültigkeit Ihrer  Dokumente gefährden können, sind ausgeschlossen.
  • Ihre Vollmachten können auf Wunsch bei der Rechtsanwaltskanzlei Storz Werner Kollegen, also an  neutraler Stelle sicher hinterlegt werden. Sie sind somit vor Manipulation jeder Art geschützt und bei Bedarf auch verfügbar.
  • Sie haben einen Ansprechpartner, der auch Änderungen einfach erfassen und einarbeiten kann und der Ihnen die Aktualität Ihrer Vollmachten gewährleistet.
  • Eine Bezeugung Ihrer Geschäftsfähigkeit von neutraler Seite her reduziert Ihr Risiko, dass von Ihnen getroffene Verfügungen später angefochten werden.
  • Die einzelnen Vollmachten sind aufeinander abgestimmt.

 

Was können wir sonst für Sie tun ?

 

Neben der Vergabe zentraler Vollmachten sollten im Rahmen der persönlichen Vorsorge weitere wichtige, artverwandte Themen geklärt werden. Kommen die von Ihnen vergebenen Vollmachten beispielsweise deshalb zum Tragen, weil Sie zum Pflegefall geworden sind, sollten Sie aus Gründen des Vermögensschutzes eine ergänzende Absicherung zur unzureichenden, gesetzlichen Pflegepflichtversicherung getroffen haben.

Im Rahmen eines Sterbegeldes bzw. einer sogenannten Bestattungsvorsoge können Sie ferner auch die im Rahmen der Bestattung anfallenden Kosten schon heute übernehmen, um hierdurch die Familie später zu entlasten. 

 

Zusätzlich sollten Sie erbrechtliche Gesichtspunkte testamentarisch regeln oder Vermögen frühzeitig durch Schenkung an nachfolgende Generationen übertragen. Bei der professionellen Verfassung dieser Regelungen unterstützt Sie unser Partner, die Rechtsanwaltskanzlei Storz Werner Kollegen, gerne.

Nutzen Sie uns daher als Ihren kompetenten Ansprechpartner. Optimale Unterstützung ist durch unsere Vorsorgespezialisten und Herrn Rechtsanwalt Michael Storz in allen Fragen rund um Ihre Vorsorge gegeben. Sie erhalten bei uns Ihr persönliches Vorsorgepaket.

Hier finden Sie uns

Vorsorgedirekt

ein Projekt der

Abundia GmbH

Am Sandfeld 17a

76149 Karlsruhe

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Infotelefon:

0721 - 915 375 2-0

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